Seit dem 1. Januar 2015 gilt die BImSchV II für alle
Pelletkessel und Kohlevergaserkessel.
Fast alle von ATMOS für Deutschland produzierten Kessel schaffen
diese strengeren Vorgaben und das, ohne den Einsatz teurer Elektronik oder
nachgeschalteter Katalysatoren! Dennoch gibt es verschiedene Kessel, die wir
aus dem Lieferprogramm genommen haben, obwohl sie teilweise sogar die Norm
erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass die Grenzwerte während der
Abgasmessung durch den Schornsteinfeger problemlos eingehalten und auch unter realistischen Bedingungen erbracht werden:
In der folgenden Übersicht sind die Kessel aufgeführt,
deren Neuerwerb, Installation u. Betrieb in Deutschland weiterhin zulässig ist:
deren Neuerwerb, Installation u. Betrieb in Deutschland weiterhin zulässig ist:
- ab 2015 zulässige Atmos Pelletkessel
reine Pelletkessel:
P14, P14 Ø130mm, P21, P25ATMOS P80
Pelletkessel mit Holznotbetrieb:
P15, P20, P30, P40, P50
die kompakten Pelletkessel (verfügbar ab 2017)
ATMOS PX15 und ATMOS PX20
- ab 2015 zulässige Atmos Kohlevergaser:
KC16S, KC25S, KC35S (Modell 2014), KC45S
- ab 2015 zulässige ATMOS Kombikessel:
DC25GSP
DC30GSP
DC25GSPL
DC30GSPL
Da die BImSchV II für Holzvergaser erst ab dem 1.1.2017 in
Kraft tritt, sind nach wie vor folgende Holzvergaser und Holzbrikettvergaser für den Betrieb in
Deutschland zulässig:
- zugelassene Holzvergaser
GSE Serie:
DC18GSE, DC22GSE, DC25GSE, DC30GSE, DC40GSE, DC50GSE
GS Serie:
GS20, GS25, GS32, GS40
GSX Serie:
GSX50, GSX70
SE Serie:
DC18S, DC30SE
- zugelassene Holzbrikettvergaser
DC24RS
DC30RS
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
ATMOS Zentrallager GmbH
Tel. 034244 - 5946 - 0
www.atmos-zentrallager.de
info@atmos-zentrallager.de